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Orthopädische Einlagen

Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen – wie geht das?

In der DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz steht im Anhang 2 Abschnitt 4.2:

"4.2.1 Schuhe für lose Einlagen

Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind. Meist besteht aber noch kein Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk. Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden Einlagen an, die orthopädisch individuell anzupassen sind. Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden."

In Deutschland ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen nach EN ISO 20345:2011 durch die DGUV112-191 geregelt. Auch in Europa benutzen die Träger von Sicherheitsschuhen immer häufiger orthopädischen Einlagen. Um den Anforderungen der EN ISO 20345:211 und DGUV112-191 gerecht zu werden, arbeitet GIASCO mit der deutschen Mander-Malms GmbH zusammen. Die Verwendung von Mander-Malms GmbH Einlagen durch den Orthopäden, gewährleistet die Einhaltung der Normen.

 

Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen – wie geht das? In der DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz  steht im Anhang 2 Abschnitt 4.2: "4.2.1 Schuhe für lose Einlagen... mehr erfahren »
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Orthopädische Einlagen

Orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhen – wie geht das?

In der DGUV Regel 112-191 Benutzung von Fuß- und Knieschutz steht im Anhang 2 Abschnitt 4.2:

"4.2.1 Schuhe für lose Einlagen

Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen und für die daher normale Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhe nicht geeignet sind. Meist besteht aber noch kein Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk. Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte Schuhe zusammen mit entsprechenden Einlagen an, die orthopädisch individuell anzupassen sind. Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden."

In Deutschland ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen nach EN ISO 20345:2011 durch die DGUV112-191 geregelt. Auch in Europa benutzen die Träger von Sicherheitsschuhen immer häufiger orthopädischen Einlagen. Um den Anforderungen der EN ISO 20345:211 und DGUV112-191 gerecht zu werden, arbeitet GIASCO mit der deutschen Mander-Malms GmbH zusammen. Die Verwendung von Mander-Malms GmbH Einlagen durch den Orthopäden, gewährleistet die Einhaltung der Normen.

 

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